KI-Kompetenz-Schulung: Was Artikel 4 EU AI Act wirklich verlangt
Artikel 4 EU AI Act verlangt KI-Kompetenz im Team, aber keine Zertifikate und kein Bußgeld. Was wirklich gilt und wie eine sinnvolle Schulung aussieht.
Artikel 4 AI Act verlangt Maßnahmen zur KI-Kompetenz, keine Kurse mit Zertifikat. Was der Digital Omnibus geändert hat und wer kontrolliert.

Eine KI-Schulungspflicht mit festen Kursen, Stundenzahlen oder Zertifikaten gibt es nicht. Artikel 4 des AI Act verlangt von Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, Maßnahmen, um die KI-Kompetenz ihres Personals zu fördern. Seit der Änderung durch den Digital Omnibus, unterzeichnet am 8. Juli 2026, steht ausdrücklich im Gesetz, dass niemand ein bestimmtes Kompetenzniveau garantieren muss. Hier lesen Sie, was im Wortlaut steht, wer die Einhaltung beaufsichtigt und welche Schulung sich trotzdem lohnt. Stand: September 2026.
Artikel 4 AI Act ist eine Bemühenspflicht: Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um die KI-Kompetenz ihrer Leute zu unterstützen. Der AI Act sieht für Artikel 4 keinen eigenen Bußgeldrahmen vor, und ein Zertifikat ist nicht vorgeschrieben.
Artikel 4 verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen, nicht, sie zu garantieren. Die neue Fassung aus der Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 lautet in Absatz 1:
„Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind […]. Diese Verpflichtung verpflichtet Anbieter oder Betreiber nicht, für irgendeine Person ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz zu garantieren.“
Betreiber ist jedes Unternehmen, das ein KI-System in eigener Verantwortung nutzt. Wer im Büro mit Copilot, ChatGPT oder KI-Funktionen in seiner Fachsoftware arbeitet, gehört dazu. Welche Maßnahmen angemessen sind, richtet sich nach Vorwissen, Erfahrung und Ausbildung der Leute sowie nach dem Einsatzzweck. Eine Buchhaltung, die Rechnungen zusammenfassen lässt, braucht etwas anderes als eine Personalabteilung, die Bewerbungen vorsortiert.
Absatz 2 verpflichtet außerdem die Kommission und die Mitgliedstaaten, Unternehmen und besonders KMU dabei zu unterstützen. Die Kommission veröffentlicht dafür Praxisbeispiele.
Der Digital Omnibus hat Artikel 4 von einer Sicherstellungspflicht zu einer Unterstützungspflicht abgeschwächt. In der ursprünglichen Fassung des AI Act sollten Unternehmen Maßnahmen ergreifen, um „nach besten Kräften sicherzustellen“, dass ihr Personal über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt. Diese Fassung galt seit dem 2. Februar 2025.
Die Begründung der Änderung steht in Erwägungsgrund 8 der Omnibus-Verordnung: Strenge Pflichten passten nicht für alle Unternehmen und verursachten gerade bei kleineren Betrieben zusätzlichen Aufwand, während KI-Kompetenz „unabhängig von gesetzlichen Verpflichtungen und möglichen Sanktionen eine strategische Priorität sein sollte“. Die Verordnung wurde am 8. Juli 2026 unterzeichnet, am 24. Juli 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und ist am dritten Tag danach in Kraft getreten.
Der AI Act selbst enthält für Artikel 4 keinen eigenen Bußgeldrahmen. Artikel 99 nennt die Pflichten, für deren Verletzung die Verordnung konkrete Höchstbeträge vorgibt, und Artikel 4 gehört auch nach dem Omnibus nicht dazu. Für sonstige Verstöße regeln die Mitgliedstaaten Sanktionen selbst, wobei die neue Fassung von Artikel 99 Absatz 1 neben Geldbußen ausdrücklich auch Verwarnungen und nichtmonetäre Maßnahmen nennt und die Interessen von KMU berücksichtigt sehen will.
In Deutschland ist die Bundesnetzagentur Marktüberwachungsbehörde. Das Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung ist laut Bundesdigitalministerium am 29. Juli 2026 in Kraft getreten. Bußgelder bis 50.000 Euro sieht es nach Angaben des Bundestags für Verstöße gegen bestimmte Mitwirkungs- und Auskunftspflichten vor, also etwa wenn jemand der Behörde Auskünfte verweigert.
Eine Schulung aus Angst vor einer Strafe zu buchen, ist deshalb der falsche Grund. Relevant wird fehlende Kompetenz eher auf einem anderen Weg: Passiert mit einem KI-System ein Fehler, stellt sich die Frage, ob Ihre Leute wussten, was sie tun.
Nein, der AI Act kennt keine Pflicht, einen KI-Beauftragten zu benennen. Sinnvoll ist trotzdem, dass jemand im Betrieb den Überblick behält: welche KI-Werkzeuge genutzt werden, mit welchen Daten und wer geschult ist. Ob diese Person KI-Beauftragter, KI-Manager oder einfach Ansprechpartnerin heißt, spielt rechtlich keine Rolle. Auch ein Zertifikat ist nicht nötig, das stellt die EU-Kommission in ihren Fragen und Antworten zur KI-Kompetenz klar.
Sinnvoll ist eine Schulung, die an den Werkzeugen und Aufgaben Ihres Betriebs ansetzt und die Sie kurz dokumentieren. Das erfüllt Artikel 4 und bringt im Alltag etwas. Worauf es ankommt:
So bauen wir auch die Schulungstage bei NordFlux auf: ein Tag vor Ort an Ihren eigenen Unterlagen, 1.000, 2.000 oder 2.900 Euro netto für bis zu 4, 8 oder 12 Personen, zuzüglich Reisekosten und Spesen, siehe KI-Schulung für Mitarbeiter. Wer in jeder Abteilung eine Ansprechperson für KI haben möchte, findet das im Programm KI-Champions. Die Hintergründe zur KI-Kompetenz stehen auch in unserem Beitrag KI-Kompetenz-Schulung nach Artikel 4, die übrigen Fristen des AI Act im Beitrag Was ab dem 2. August 2026 gilt.
Nicht im Sinne vorgeschriebener Kurse. Artikel 4 AI Act verlangt, dass Unternehmen Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen. Seit dem Digital Omnibus 2026 steht im Gesetz, dass kein bestimmtes Kompetenzniveau garantiert werden muss. Eine Schulung ist die naheliegende Maßnahme, aber Format und Umfang legt niemand fest.
Ja. Artikel 4 gilt für alle Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, unabhängig von der Größe. Wie viel Aufwand angemessen ist, richtet sich nach Einsatz und Risiko. Ein Handwerksbetrieb, der Copilot für Angebotstexte nutzt, erfüllt die Pflicht mit deutlich weniger als ein Unternehmen, das KI bei Personalentscheidungen einsetzt.
Eine kurze interne Dokumentation reicht: Datum, Teilnehmende, Inhalte und welche KI-Werkzeuge behandelt wurden. Ein Zertifikat ist laut EU-Kommission nicht erforderlich. Heben Sie die Unterlagen so auf, dass Sie sie bei einer Nachfrage der Aufsicht vorlegen können.
Die Bundesnetzagentur ist nach dem Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung, in Kraft seit dem 29. Juli 2026, die zuständige Marktüberwachungsbehörde. Veröffentlichte Entscheidungen speziell zu Artikel 4 sind uns bisher nicht bekannt.
Gründer von NordFlux. Sieben Jahre Erfahrung von Web und SEO bis zur Automatisierung im Konzern-Maßstab, heute pragmatisch für den Mittelstand und mit deutscher Datenhoheit.
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