BAFA-Beratungsförderung: der Fahrplan bis zum Auslaufen der Richtlinie

Der 31. Dezember 2026 ist eine Antragsfrist, keine Abschlussfrist. Was Betriebe bis dahin anstoßen sollten und was ins Jahr 2027 rutschen darf.

Handgezeichnete Skizze: ein Kalender als Raster leerer Tagesfelder, aus einem Feld führt ein tealfarbener Pfeil über den Rand hinaus auf ein zweites kleineres Raster daneben.

Die aktuelle Förderrichtlinie zur BAFA-Beratungsförderung gilt längstens für Anträge bis zum 31. Dezember 2026, ein Nachfolgeprogramm ist bisher nicht angekündigt (die Einordnung dazu steht in Wird KI-Beratung gefördert?). Was daraus für die eigene Planung folgt, steht nirgends: ob eine Beratung bis Silvester abgeschlossen sein muss, wie viele Anträge in der verbleibenden Zeit überhaupt noch möglich sind und was mit einem Vorhaben passiert, das über den Jahreswechsel läuft.

Kurz gesagt

Die Frist zum 31. Dezember 2026 hängt am Antrag, nicht an der Beratung. Wer bis Silvester 2026 einen Antrag stellt, darf die Beratung im Jahr 2027 durchführen und hat ab dem Informationsschreiben sechs Monate Zeit für Durchführung und Verwendungsnachweis.

Gilt der 31. Dezember 2026 für den Antrag oder für die Beratung?

Die Frist gilt für den Antrag. Nummer 8 der Förderrichtlinie legt fest, dass die Richtlinie „längstens für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden“ gilt, über den Zeitpunkt der Beratung sagt dieser Satz nichts (Quelle: BAFA-Förderrichtlinie, Fassung vom 12. Dezember 2024).

Der Zeitrahmen für die Beratung selbst steht an anderer Stelle. Nach Nummer 7.2.3 müssen die Unterlagen für den Verwendungsnachweis nach Abschluss der Beratung vorliegen, spätestens jedoch sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens. Diese sechs Monate laufen unabhängig vom Kalenderjahr.

Ein Rechenbeispiel entlang dieser beiden Regeln: Wer am 15. Dezember 2026 beantragt und am 20. Januar 2027 das Informationsschreiben erhält, darf frühestens an diesem 20. Januar starten und muss den vollständigen Verwendungsnachweis bis zum 20. Juli 2027 eingereicht haben. Beides liegt nach dem Auslaufen der Antragsfrist und ist trotzdem regelkonform.

Wie viele geförderte Beratungen sind bis Ende 2026 noch möglich?

Höchstens zwei. Nummer 5.2 der Richtlinie erlaubt je Antragsteller insgesamt nicht mehr als zwei Beratungen pro Jahr und maximal fünf innerhalb der gesamten Richtliniendauer, wobei nur in sich abgeschlossene Beratungen zählen.

Zwei Fenster setzen dabei zwei inhaltlich getrennte Vorhaben voraus, nicht ein aufgeteiltes. Für jede einzelne Beratung gilt derselbe Rahmen:

  • Dauer: höchstens fünf Beratungstage, die nicht aufeinanderfolgen müssen. Berichterstellung und Reisezeiten liegen außerhalb dieses Rahmens (Nummer 2.1).
  • Förderfähige Kosten: maximal 3.500 Euro, ohne Umsatzsteuer, inklusive Auslagen und Reisekosten (Nummer 5.2).
  • Zuschuss neue Bundesländer: 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal 2.800 Euro (mit den Regionen Lüneburg und Trier, ohne Berlin und die Region Leipzig).
  • Zuschuss alte Bundesländer: 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal 1.750 Euro (mit Berlin und der Region Leipzig).

Was muss noch in 2026 passieren, und was darf ins Jahr 2027 rutschen?

In 2026 muss genau ein Schritt liegen: der Antrag. Alles Weitere darf über den Jahreswechsel laufen, solange die Reihenfolge und die Sechs-Monats-Frist eingehalten werden.

  • Zwingend bis 31. Dezember 2026: der Antrag, gestellt über die Antragsplattform des BAFA und gerichtet über eine der Leitstellen (Nummer 7.2.1).
  • Zwingend vor dem Beratungsbeginn: das Informationsschreiben der Leitstelle. Wer vorher startet, verliert die Förderung für diese Beratung, und als Beginn zählt bereits der Abschluss des Beratungsvertrags (Nummer 7.2.2).
  • Darf in 2027 liegen: die Beratung selbst, der von beiden Seiten unterschriebene Beratungsbericht, die Rechnung, die Zahlung und der Verwendungsnachweis.
  • Liegt fast sicher in 2027: die Auszahlung. Bewilligung und Auszahlung erfolgen erst nach der abschließenden Prüfung sämtlicher Antrags- und Verwendungsnachweisunterlagen (Nummer 7.2.5).

In welcher Reihenfolge sollten Betriebe jetzt vorgehen?

Die Reihenfolge ist der eigentliche Engpass, nicht das Datum. Diese sechs Schritte lassen sich von heute aus rückwärts planen:

  1. Beratungsbedarf festlegen und in eigenständige, in sich abgeschlossene Vorhaben schneiden. Zwei Anträge im selben Jahr brauchen zwei eigenständige Themen.
  2. Ein beim BAFA registriertes Beratungsunternehmen auswählen. Die Registrierung ist Voraussetzung, und sie setzt voraus, dass der überwiegende Geschäftszweck des Unternehmens auf entgeltliche Unternehmensberatung gerichtet ist (Nummer 4.2.1).
  3. Den Antrag online stellen, bevor irgendein Vertrag unterschrieben wird.
  4. Das Informationsschreiben abwarten und erst danach starten.
  5. Die Beratung innerhalb von höchstens fünf Beratungstagen durchführen und den Beratungsbericht unterschreiben lassen.
  6. Den Verwendungsnachweis vollständig einreichen, spätestens sechs Monate nach dem Informationsschreiben.

Der Puffer im vierten Quartal 2026 ist knapper, als der Kalender nahelegt: Ein zweiter Anlauf nach einem Formfehler ist nach dem 31. Dezember 2026 nicht mehr möglich. Welche Fehler am häufigsten auftreten, steht in Warum BAFA-Anträge scheitern, den vollständigen Verfahrensablauf beschreibt BAFA-Antrag Schritt für Schritt.

Was gilt für die BAFA-Beratungsförderung, wenn kein Nachfolgeprogramm kommt?

Dann endet nach dem 31. Dezember 2026 die Möglichkeit, neue Anträge zu stellen, während bereits gestellte Anträge nach den Regeln dieser Richtlinie weiterlaufen. Einen Anspruch auf Förderung gibt es ohnehin nicht: Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der Haushaltsmittel (Nummer 5.2).

Ein Grund für die Unsicherheit steckt in der Finanzierung. Das Programm wird aus dem Europäischen Sozialfonds Plus finanziert, auf Grundlage des Bundesprogramms für die Förderperiode 2021 bis 2027 (Nummer 1.2). Eine Anschlussrichtlinie hängt damit auch am Zuschnitt der nächsten EU-Förderperiode und nicht allein an einer nationalen Entscheidung. Auf der Programmseite des BAFA steht Stand August 2026 keine Ankündigung zu einer Anschlussregelung.

Wer im Übergang nicht ohne Zuschuss dastehen will, sollte parallel prüfen, welche Landes- und Bundesprogramme über 2026 hinaus laufen. Eine Übersicht dazu steht in Förderprogramme für Digitalisierung in Norddeutschland, das mecklenburg-vorpommersche Programm im Detail in KI-Förderung MV.

In eigener Sache

NordFlux ist nicht im BAFA-Beraterverzeichnis gelistet und erbringt keine nach dieser Förderrichtlinie geförderte Beratung. Eine Beratung durch uns ist über dieses Programm nicht förderfähig. Dieser Beitrag ordnet die Fristen der Richtlinie ein und ist weder ein Angebot für eine geförderte Beratung noch eine Rechts- oder Förderberatung. Verbindlich sind allein der Richtlinientext und die Auskunft der zuständigen Leitstelle. Unsere Leistungen zur Prozessautomatisierung kalkulieren wir deshalb ohne Förderannahme.

Häufige Fragen

Muss die geförderte Beratung bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen sein?

Nein. Nummer 8 der Förderrichtlinie bindet die Frist an den Antrag: Die Richtlinie gilt längstens für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden. Die Beratung selbst richtet sich nach der Frist von sechs Monaten ab dem Informationsschreiben und darf dadurch in das Jahr 2027 hineinlaufen.

Kann ich im Dezember 2026 noch einen Antrag stellen?

Ja, solange der Antrag bis einschließlich 31. Dezember 2026 über die Antragsplattform des BAFA eingegangen ist. Sinnvoll ist trotzdem Vorlauf: Nach dem Stichtag lässt sich ein formal fehlerhafter Antrag nicht mehr durch einen neuen ersetzen.

Wie viele Anträge sind 2026 noch möglich?

Höchstens zwei im Kalenderjahr und maximal fünf innerhalb der gesamten Richtliniendauer, jeweils für in sich abgeschlossene Beratungen (Nummer 5.2). Bereits genutzte Kontingente aus den Vorjahren zählen auf die Obergrenze von fünf an.

Gibt es ein Nachfolgeprogramm ab 2027?

Bisher ist keines angekündigt. Die BAFA nennt auf ihrer Programmseite Stand August 2026 keine Anschlussregelung. Das Programm wird aus dem ESF Plus in der Förderperiode 2021 bis 2027 finanziert, eine Fortführung hängt deshalb auch am europäischen Rahmen. Wer plant, sollte nicht mit einer Anschlussförderung kalkulieren.

Wer darf die geförderte Beratung überhaupt erbringen?

Nur ein beim BAFA registriertes Beratungsunternehmen, dessen überwiegender Geschäftszweck auf entgeltliche Unternehmensberatung gerichtet ist (Nummer 4.2.1). NordFlux erfüllt diese Voraussetzung nicht und ist nicht im Verzeichnis gelistet.

Simon Glowik, Gründer von NordFlux
Über den Autor

Gründer von NordFlux. Sieben Jahre Erfahrung von Web und SEO bis zur Automatisierung im Konzern-Maßstab, heute pragmatisch für den Mittelstand und mit deutscher Datenhoheit.

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NordFlux ist nicht im BAFA-Beraterverzeichnis gelistet, unsere Leistungen sind über dieses Programm nicht förderfähig. Wenn Sie wissen wollen, was ein Automatisierungsvorhaben ohne Zuschuss kostet und was es einspart, rechnen wir das mit Ihnen durch.

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