KI-Förderung MV: 50 Prozent Zuschuss seit Ende Juni 2026

Mecklenburg-Vorpommern fördert die KI-Einführung in KMU seit dem 30.06.2026 mit 50 % Zuschuss, bis 50.000 €. Wer profitiert, was gilt, wie der Antrag läuft.

Mecklenburg-Vorpommern hat zum 30.06.2026 eine eigene KI-Förderung in Kraft gesetzt: die Richtlinie zur Förderung der Anwendung Künstlicher Intelligenz. Gewerbliche kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten und Betriebsstätte in MV erhalten 50 Prozent Zuschuss auf ihr KI-Vorhaben, höchstens 50.000 Euro. Die Richtlinie ist bis zum 31.12.2027 befristet, das Programmbudget liegt nach Angaben der Bewilligungsstelle bei 1,5 Millionen Euro für 2026 und 2027. Bewilligt wird über die TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH in Schwerin.

Was wird über die KI-Richtlinie MV gefördert?

Gefördert werden Hard- und Software zur Einführung Künstlicher Intelligenz im Betrieb. Die Richtlinie nennt als Einsatzfelder die Leistungserbringung, die Logistik, Marketing und Vertrieb sowie die IT-Sicherheit. Begleitende Beratungs- und Schulungsleistungen sind mit förderfähig, solange sie dem Einführungsvorhaben untergeordnet bleiben. Ein reines Beratungsprojekt ohne Einführung fällt nicht unter diese Richtlinie, dafür bleibt die BAFA-Beratungsförderung der passende Topf. Typische Vorhaben sind ein KI-Agent in der Auftragsbearbeitung, eine Dokumenten-KI für Rechnungen und Belege oder ein interner Wissensassistent auf den eigenen Daten.

Wer ist antragsberechtigt?

  • Betriebsgröße: kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit bis zu 100 Beschäftigten.
  • Standort: Betriebsstätte oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern.
  • Beihilferahmen: die Förderung läuft als De-minimis-Beihilfe, bestehende De-minimis-Bescheinigungen der letzten drei Jahre zählen gegen den Spielraum.
  • Häufigkeit: je Unternehmen wird ein Vorhaben innerhalb von drei Jahren gefördert, der Zuschnitt sollte also sitzen.

Wie läuft der Antrag?

Der Antrag wird elektronisch über das MV-Serviceportal gestellt, benötigt wird ein ELSTER-Organisationszertifikat. Entscheidend ist der Zeitpunkt: Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn eingereicht sein, ein bereits unterschriebener Kauf- oder Dienstleistungsvertrag macht das Vorhaben förderunfähig. Die Bewilligung übernimmt die TBI GmbH, die auch die übrige Technologie- und Innovationsförderung des Landes betreut und in Schwerin, Rostock und Neubrandenburg persönlich berät.

Warum sich Warten nicht lohnt

Das Budget von 1,5 Millionen Euro für zwei Jahre ist überschaubar: Bei maximaler Ausschöpfung entspricht es rund 30 Vorhaben. Bewilligt wird, solange Mittel verfügbar sind. Wer sein KI-Vorhaben ohnehin plant, sollte den Antrag deshalb nicht auf 2027 verschieben. Sinnvoll ist die Reihenfolge: erst den Einsatzfall sauber schneiden, dann das Angebot als Antragsgrundlage einholen, dann den Antrag stellen und erst nach grünem Licht beauftragen.

NordFlux begleitet genau diesen Weg: In der kostenlosen Erstanalyse prüfen wir Einsatzfall und Fördervoraussetzungen, das Festpreis-Angebot taugt als Antragsunterlage, und die Umsetzung übernimmt unser Team aus Wismar. Details zum Ablauf stehen auf der Seite KI-Förderung MV, einen Überblick über die Einsatzfälle gibt die Seite KI-Agenten.

Häufige Fragen zur KI-Förderung MV

Wie hoch ist der Zuschuss der KI-Förderung MV?

Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 50.000 Euro je Vorhaben. Je Unternehmen wird ein Vorhaben innerhalb von drei Jahren gefördert, die Richtlinie ist bis zum 31.12.2027 befristet.

Gilt die Förderung auch für Beratung und Schulung?

Ja, aber nur untergeordnet: Beratungs- und Schulungsleistungen sind förderfähig, wenn sie Teil eines Einführungsvorhabens mit Hard- oder Software sind. Ein reines Strategieprojekt ohne Einführung gehört nicht in diese Richtlinie, sondern etwa in die BAFA-Beratungsförderung mit 80 Prozent Zuschuss in MV.

Wo wird der Antrag gestellt?

Elektronisch über das MV-Serviceportal mit ELSTER-Organisationszertifikat, und zwar vor Vorhabenbeginn. Die Bewilligung läuft über die TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH in Schwerin, die auch persönlich zu den Voraussetzungen berät.

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