Forschungszulage für KI-Projekte: 35 Prozent zurück, aber nicht für jede KI

Die Forschungszulage erstattet KMU 35 % ihrer Entwicklungskosten als Steuergutschrift. Wann ein KI-Projekt als Forschung zählt und wann nicht.

Die Forschungszulage erstattet kleinen und mittleren Unternehmen 35 Prozent ihrer Forschungs- und Entwicklungskosten als Steuergutschrift, größeren Unternehmen 25 Prozent. Sie ist ein gesetzlicher Anspruch ohne Fördertopf-Limit, kann bis zu vier Jahre rückwirkend beantragt werden, und seit dem 01.01.2026 gelten verbesserte Konditionen: 12 Millionen Euro Bemessungsgrundlage pro Jahr und eine zusätzliche Gemeinkostenpauschale von 20 Prozent für neue Vorhaben. Der Haken für KI-Projekte: Gefördert wird Entwicklung, nicht Einführung, und diese Grenze wird im Vertrieb vieler Fördermittelberater gern verwischt.

Was ist die Forschungszulage und was ist neu ab 2026?

Grundlage ist das Forschungszulagengesetz: Begünstigt sind Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung. Der KMU-Satz von 35 Prozent gilt seit dem Wachstumschancengesetz vom März 2024. Ab 2026 steigt die maximale Bemessungsgrundlage auf 12 Millionen Euro pro Jahr, und für Vorhaben mit Beginn nach dem 31.12.2025 dürfen zusätzlich 20 Prozent Gemeinkostenpauschale angesetzt werden, so die IHK-Übersicht zur Forschungszulage. Auch Eigenleistungen von Einzel- und Mitunternehmern sind ansetzbar. Das Verfahren ist zweistufig: erst die Bescheinigung der BSFZ, dann die Festsetzung beim Finanzamt über ELSTER.

Wann ist ein KI-Projekt förderfähige Forschung?

Entscheidend ist technische Unsicherheit: Das Vorhaben muss ein Problem lösen, dessen Lösung für fachkundige Entwickler nicht auf der Hand liegt. Förderfähig ist zum Beispiel, wer ein eigenes Modell für eine ungelöste Erkennungsaufgabe entwickelt, ein neuartiges Verfahren zur Verarbeitung branchenspezifischer Daten baut oder KI-Komponenten so kombiniert, dass der Ausgang echt ungewiss ist. Routineentwicklung ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Was zählt nicht: die ehrliche Abgrenzung

  • Standardsoftware einführen: Microsoft Copilot ausrollen, ein KI-Tool lizenzieren, einen Chatbot aus Bausteinen konfigurieren: keine Forschung, keine Zulage.
  • Workflows automatisieren: auch anspruchsvolle Automatisierung mit n8n, Power Automate oder UiPath ist in aller Regel Anwendung bewährter Technik.
  • Prompts und Feintuning nach Rezept: solange etablierte Verfahren nach Anleitung angewendet werden, fehlt die technische Unsicherheit.

Diese Abgrenzung sagen wir so deutlich, weil sie bares Geld spart: Ein abgelehnter oder später zurückgeforderter Antrag kostet mehr als die ehrliche Antwort vorab. Die meisten Vorhaben, die wir als KI-Agenten für den Mittelstand bauen, sind Einführung, nicht Forschung, und gehören deshalb in Zuschusstöpfe wie die KI-Förderung MV statt in die Forschungszulage. Wo beides zusammenkommt, etwa wenn ein Betrieb um seine Automatisierung herum echte Eigenentwicklung betreibt, lassen sich beide Instrumente sauber trennen.

Wie läuft der Antrag praktisch?

Erster Schritt ist der Antrag auf Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage, mit einer Beschreibung des Vorhabens entlang der Kriterien Neuartigkeit, technische Unsicherheit und planmäßiges Vorgehen. Mit der Bescheinigung setzt das Finanzamt die Zulage fest, verrechnet sie mit der Steuerschuld oder zahlt sie aus. Weil rückwirkend bis zu vier Jahre beantragt werden kann, lohnt der Blick auch auf bereits abgeschlossene Entwicklungsprojekte.

Häufige Fragen zur Forschungszulage bei KI

Wie hoch ist die Forschungszulage für KMU?

Kleine und mittlere Unternehmen erhalten 35 Prozent der förderfähigen Aufwendungen als Steuergutschrift, andere Unternehmen 25 Prozent. Ab 2026 liegt die Bemessungsgrundlage bei 12 Millionen Euro pro Jahr, für neue Vorhaben kommt eine Gemeinkostenpauschale von 20 Prozent hinzu.

Ist die Einführung von KI-Software förderfähig?

Nein. Die Forschungszulage fördert Forschung und Entwicklung mit technischer Unsicherheit, nicht die Einführung vorhandener Software. Wer Copilot, einen fertigen Chatbot oder ein KI-Tool einführt, nutzt dafür Zuschussprogramme wie die KI-Förderung MV oder die Landesprogramme, nicht die Forschungszulage.

Kann ich die Forschungszulage rückwirkend beantragen?

Ja, die Festsetzung ist für bis zu vier zurückliegende Jahre möglich. Auch abgeschlossene Entwicklungsprojekte können also noch Geld zurückbringen, sofern die BSFZ das Vorhaben als Forschung und Entwicklung bescheinigt und die Aufwendungen dokumentiert sind.

Schließen sich Forschungszulage und andere Förderungen aus?

Dieselben Kosten dürfen nur einmal gefördert werden: Was in einem Zuschussprojekt abgerechnet ist, fällt aus der Bemessungsgrundlage der Zulage heraus. Verschiedene Vorhaben oder sauber getrennte Kostenanteile lassen sich aber kombinieren, etwa Zulage für die Eigenentwicklung und Landeszuschuss für die Einführung.

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Forschungszulage für KI-Projekte: 35 % für KMU