Qualifizierungschancengesetz: KI-Weiterbildung mit bis zu 100 Prozent Zuschuss

Das Qualifizierungschancengesetz zahlt kleinen Betrieben bis zu 100 % der Kurskosten. Voraussetzungen, Sätze nach Betriebsgröße und die 120-Stunden-Hürde.

Über das Qualifizierungschancengesetz fördert die Bundesagentur für Arbeit die Weiterbildung von Beschäftigten: Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden bekommen bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten und bis zu 75 Prozent des Arbeitsentgelts erstattet, das während der Weiterbildung weiterläuft. Die rechtliche Grundlage ist Paragraf 82 SGB III. Für KI-Weiterbildungen gibt es dabei eine Hürde, die kaum ein Anbieter offen ausspricht: Die Maßnahme muss mehr als 120 Stunden umfassen und von einem AZAV-zertifizierten Träger kommen.

Welche Zuschüsse gibt es nach Betriebsgröße?

Die Sätze staffelt Paragraf 82 SGB III nach der Zahl der Beschäftigten:

  • Unter 50 Beschäftigte: bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten und bis zu 75 Prozent Arbeitsentgeltzuschuss.
  • 50 bis 499 Beschäftigte: bis zu 50 Prozent bei beiden Positionen, mit Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag jeweils 5 Prozentpunkte mehr.
  • Ab 500 Beschäftigte: bis zu 25 Prozent. Bei über 45-Jährigen und schwerbehinderten Menschen entfällt in Betrieben unter 500 Beschäftigten die Eigenbeteiligung an den Lehrgangskosten ganz.

Seit Januar 2026 präzisiert eine neue Fachliche Weisung der Bundesagentur: Der Arbeitsentgeltzuschuss fließt nur, wenn durch die Weiterbildung tatsächlich Arbeitszeit ausfällt und der Betrieb das Entgelt weiterzahlt.

Welche Voraussetzungen gelten?

Vier Bedingungen müssen zusammenkommen. Die Weiterbildung muss Fertigkeiten vermitteln, die über eine reine arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildung hinausgehen. Der letzte Berufsabschluss der geförderten Person liegt in der Regel mindestens vier Jahre zurück. Die Maßnahme umfasst mehr als 120 Stunden. Und sowohl der Träger als auch die Maßnahme selbst brauchen eine AZAV-Zulassung. Beantragt wird beim Arbeitgeber-Service der Arbeitsagentur, vor Beginn der Maßnahme.

Was heißt das für KI-Weiterbildungen konkret?

Die 120-Stunden-Grenze trennt zwei Welten. Eine mehrwöchige, zertifizierte KI-Qualifizierung, etwa zur Datenanalyse oder KI-gestützten Sachbearbeitung, kann voll gefördert werden, wenn ein AZAV-Träger sie anbietet. Die typische betriebliche Copilot- oder Prompting-Schulung von ein bis drei Tagen fällt dagegen durch das Raster, egal wie gut sie ist. Wer im Netz liest, jede KI-Schulung sei über das Qualifizierungschancengesetz förderbar, liest Werbung, nicht das Gesetz. Für kurze Team-Schulungen sind stattdessen die Weiterbildungsschecks der Länder der passende Topf, in Mecklenburg-Vorpommern etwa der Bildungsscheck mit 50 Prozent Zuschuss.

Und das Qualifizierungsgeld?

Seit April 2024 gibt es daneben das Qualifizierungsgeld nach Paragraf 82a SGB III, gedacht für Betriebe im Strukturwandel: Es ersetzt 60 Prozent der Nettoentgeltdifferenz (67 Prozent mit Kind), während die Lehrgangskosten komplett beim Arbeitgeber bleiben. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Qualifizierungsbedarf einen erheblichen Teil der Belegschaft betrifft, in Betrieben unter 250 Beschäftigten mindestens 10 Prozent, und auch hier gilt die 120-Stunden-Grenze. Für die meisten KMU-Digitalisierungsfälle ist das Qualifizierungsgeld damit das falsche Werkzeug.

Ob Ihr Vorhaben in die 120-Stunden-Welt gehört oder in einen der schlankeren Töpfe, klären wir ehrlich im kostenlosen Förder-Check der KI-Beratung. Einen Überblick, welche Zuschüsse es für kleine Unternehmen insgesamt gibt, liefert unser Beitrag KI-Förderung für kleine Unternehmen.

Häufige Fragen zum Qualifizierungschancengesetz

Wer kann die Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz beantragen?

Der Arbeitgeber beantragt die Förderung beim Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit, vor Beginn der Weiterbildung. Gefördert werden sozialversicherungspflichtig Beschäftigte unabhängig von Alter, Qualifikation und Betriebsgröße, sofern die Weiterbildung die Voraussetzungen aus Paragraf 82 SGB III erfüllt.

Gilt die Förderung auch für kurze KI-Schulungen?

Nein. Die Maßnahme muss mehr als 120 Stunden umfassen, kurze Workshops und Tagesschulungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Für kompakte KI- und Copilot-Schulungen kommen eher die Weiterbildungsboni und Bildungsschecks der Bundesländer in Frage, die schon ab wenigen Unterrichtsstunden fördern.

Muss der Schulungsanbieter zertifiziert sein?

Ja, doppelt: Der Träger braucht eine AZAV-Trägerzulassung und die konkrete Maßnahme eine eigene AZAV-Maßnahmenzulassung. Freie Anbieter ohne diese Zulassung können über das Qualifizierungschancengesetz nicht abgerechnet werden, egal wie gut das Kursprogramm ist.

Wie hoch ist die Förderung für einen Betrieb mit 30 Mitarbeitenden?

Ein Betrieb mit unter 50 Beschäftigten kann bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten erstattet bekommen, dazu bis zu 75 Prozent Arbeitsentgeltzuschuss für die Zeit, in der Beschäftigte wegen der Weiterbildung ausfallen. Das ist der höchste Fördersatz im gesamten System der Beschäftigtenförderung.

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