Execution-History-Aufbewahrung je n8n-Plan: 7 Tage bis unbegrenzt

Wie lange n8n die Execution-History je Plan speichert (Starter bis Enterprise), wichtig für Debugging und Nachweispflichten bei Buchhaltungs-Workflows.

n8n speichert die Historie vergangener Workflow-Ausführungen je nach Preisplan unterschiedlich lange. Laut der offiziellen Preisseite n8n.io/pricing sind es im Starter-Plan 7 Tage, im Pro-Plan 30 Tage und im Enterprise-Plan unbegrenzt. Bei einer selbst gehosteten Community Edition legt die Software standardmäßig 14 Tage fest, die Sie über eine Umgebungsvariable Ihrer Installation frei anpassen können. Diese Fristen entscheiden, wie lange Sie fehlgeschlagene oder erfolgreiche Ausführungen im Nachhinein noch einsehen und für Debugging oder Nachweiszwecke heranziehen können. Stand: Juli 2026.

Aufbewahrungsfristen je Plan im Überblick

Die folgende Liste fasst zusammen, was n8n aktuell für die einzelnen Pläne angibt. Wichtig dabei: Neben der reinen Tagesfrist begrenzen manche Pläne zusätzlich die Anzahl gespeicherter Ausführungen und den belegten Speicherplatz, je nachdem, welches Limit zuerst erreicht wird.

  • Community (Self-Hosted): kein fester Wert auf der Preisseite; Standard in der Software sind 336 Stunden, also 14 Tage, über die Umgebungsvariable EXECUTIONS_DATA_MAX_AGE frei konfigurierbar
  • Starter: 7 Tage, zusätzlich begrenzt auf maximal 2.500 gespeicherte Ausführungen und 2,5 GB Speicherplatz
  • Pro: 30 Tage, zusätzlich begrenzt auf maximal 25.000 gespeicherte Ausführungen und 25 GB Speicherplatz
  • Business: in der offiziellen Vergleichstabelle nicht separat als eigener Wert ausgewiesen; die Plankarte nennt alle Pro-Funktionen plus 30 Tage Insights-Historie, ein separates Analyse-Feature, das nicht mit der Execution-Log-Aufbewahrung gleichzusetzen ist
  • Enterprise: unbegrenzt, auf der Preisseite zusätzlich als eigenes Merkmal "Extended data retention" ausgewiesen

Bedeutung für Debugging

Je länger die Execution-History reicht, desto besser lassen sich Fehler im Nachhinein rekonstruieren. Wenn ein Workflow nur einmal pro Woche läuft und dann fehlschlägt, reichen 7 Tage Aufbewahrung im Starter-Plan oft nicht aus, um die genaue Eingabe- und Ausgabedaten jedes einzelnen Knotens noch einzusehen. Gerade bei sporadischen Fehlern, etwa durch eine instabile externe API oder unerwartete Datenformate, ist der Blick auf die exakten Werte einer vergangenen Ausführung oft der einzige Weg, die Ursache zu finden. Für Workflows mit unregelmäßigem Rhythmus lohnt sich deshalb ein Blick auf die Kombination aus Tagesfrist und den zusätzlichen Limits bei Anzahl und Speicherplatz, denn ein sehr aktiver Workflow kann das Mengenlimit schon vor der Tagesfrist erreichen und ältere Läufe verlieren.

Bedeutung für Compliance und Nachweispflicht

Für Workflows mit Bezug zur Buchhaltung, etwa automatisierte Rechnungsprüfung, DATEV-Exporte oder Zahlungsabgleiche, wirkt eine lange Execution-History zunächst wie ein bequemer Nachweis, dass ein Prozess korrekt gelaufen ist. Hier ist Ehrlichkeit wichtig: Die Execution-History von n8n ist ein Debugging-Werkzeug, keine rechtlich geprüfte Archivierung. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten für Buchführungsunterlagen in Deutschland verlangen deutlich längere Fristen, als sie selbst der Enterprise-Plan mit "unbegrenzt" technisch abbildet, und die Anforderungen an eine GoBD-konforme, unveränderbare Ablage erfüllt eine Workflow-Historie im Editor nicht automatisch. Wer n8n für Buchhaltungs-relevante Prozesse einsetzt, sollte Belege und Ergebnisdaten zusätzlich in ein eigenes, prüfungssicheres Ablagesystem schreiben, statt sich allein auf die im Plan enthaltene Aufbewahrungsfrist zu verlassen. NordFlux unterstützt bei der Auswahl des passenden Plans und beim Aufbau einer solchen zusätzlichen, revisionssicheren Ablage im Rahmen der n8n-Beratung.

Häufige Fragen zu n8n Execution-History-Aufbewahrung

Wie lange bleiben Executions im n8n Starter-Plan sichtbar?

7 Tage, zusätzlich begrenzt auf maximal 2.500 gespeicherte Ausführungen und 2,5 GB Speicherplatz. Sobald eines dieser Limits erreicht ist, entfernt n8n die ältesten Einträge zuerst.

Kann ich die Aufbewahrungsfrist bei einer selbst gehosteten Installation selbst festlegen?

Ja. Bei der Community Edition bestimmen Sie die Frist über die Umgebungsvariable EXECUTIONS_DATA_MAX_AGE Ihrer eigenen Installation, der Standardwert liegt bei 336 Stunden, also 14 Tagen, laut n8n-Dokumentation.

Ersetzt die Execution-History eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht?

Nein. Execution-Logs sind für Debugging gedacht, nicht für eine GoBD-konforme Archivierung. Für Buchhaltungs-relevante Nachweise sollten Sie Belege und Ergebnisdaten zusätzlich in einem eigenen, dauerhaft geführten System ablegen.

Was passiert, wenn ich das Limit an gespeicherten Ausführungen überschreite?

n8n entfernt automatisch die ältesten Einträge, sobald eines der Limits, also Tagesfrist, Anzahl oder Speicherplatz, erreicht ist. Laufende und künftige Workflows werden dadurch nicht gestoppt, nur die einsehbare Historie wird kürzer.

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