De-minimis-Erklärung einfach erklärt: die 300.000-Euro-Regel
Fast jeder Zuschussantrag verlangt eine De-minimis-Erklärung. Was dahintersteckt, wie die 300.000-Euro-Grenze funktioniert und was Sie eintragen müssen.
Der Verwendungsnachweis entscheidet, ob Sie den Zuschuss behalten. Was hineingehört, welche Fristen gelten und die häufigsten Fehler aus der Praxis.

Der Verwendungsnachweis ist die Abrechnung Ihres Fördervorhabens gegenüber der Bewilligungsstelle: Er belegt, dass das Geld zweckentsprechend ausgegeben wurde. Er besteht in aller Regel aus zwei Teilen, einem Sachbericht, der beschreibt, was umgesetzt wurde, und einem zahlenmäßigen Nachweis mit Rechnungen und Zahlungsbelegen. Wer ihn zu spät, unvollständig oder widersprüchlich einreicht, riskiert die Rückforderung des kompletten Zuschusses, auch bei einem fachlich einwandfreien Projekt.
Die Frist steht im Bewilligungsbescheid und variiert je Programm. Ein belegtes Beispiel: Bei der BAFA-Beratungsförderung muss der Verwendungsnachweis spätestens sechs Monate nach dem Informationsschreiben vollständig vorliegen, sonst verfällt der Zuschuss. Kalendereintrag am Tag der Bewilligung ist die einfachste Versicherung. Wie der Weg dorthin aussieht, zeigt unser Beitrag BAFA-Antrag Schritt für Schritt.
Bei Fristversäumnis kann die Bewilligungsstelle den Zuschuss ganz oder teilweise zurückfordern, selbst wenn das Projekt ordnungsgemäß umgesetzt wurde. Manche Stellen mahnen einmal an, ein Anspruch darauf besteht nicht. Die Frist aus dem Bewilligungsbescheid ist deshalb genauso ernst zu nehmen wie die Antragsfrist vor Vorhabenbeginn.
Nein, neben der Rechnung wird der Zahlungsfluss geprüft, üblicherweise per Kontoauszug oder Überweisungsbeleg. Die Beträge müssen zum bewilligten Kostenplan passen, und der Sachbericht muss erzählen, was die Zahlen belegen. Widersprüche zwischen Bericht, Rechnung und Bescheid sind der häufigste Rückfragegrund.
Verantwortlich ist immer der Zuwendungsempfänger, also Ihr Betrieb. Ein guter Dienstleister liefert aber die Bausteine pünktlich zu: den Bericht zur erbrachten Leistung, saubere Rechnungen passend zum Kostenplan und die Projektdokumentation. Bei NordFlux entstehen diese Unterlagen während des Projekts mit, damit der Nachweis am Ende Formsache ist.
Ja, bei mehrjährigen Vorhaben verlangen die Nebenbestimmungen der meisten Zuwendungsbescheide jährliche Zwischennachweise, meist bis zu einem festen Stichtag nach Ablauf des Haushaltsjahres. Sie folgen derselben Logik wie der Schlussnachweis: Sachstand plus Zahlen. Wer die Belegablage von Projektbeginn an mitführt, erledigt Zwischen- und Schlussnachweis aus demselben Ordner.
In der Regel ja: Bewilligungsstellen fragen bei Unstimmigkeiten nach und setzen eine Nachfrist, ein Anspruch darauf besteht aber nicht. Antworten Sie auf Rückfragen vollständig und innerhalb der gesetzten Frist, denn eine unbeantwortete Nachfrage wird wie ein fehlender Nachweis behandelt und kann die Rückforderung auslösen.
Gründer von NordFlux. Sieben Jahre Erfahrung von Web und SEO bis zur Automatisierung im Konzern-Maßstab, heute pragmatisch für den Mittelstand und mit deutscher Datenhoheit.
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Fast jeder Zuschussantrag verlangt eine De-minimis-Erklärung. Was dahintersteckt, wie die 300.000-Euro-Grenze funktioniert und was Sie eintragen müssen.
Der komplette BAFA-Antrag-Ablauf: Berater wählen, online beantragen, Beratung durchführen, Verwendungsnachweis einreichen, Auszahlung erhalten.
BAFA-Förderung 2026: Der Kostendeckel steigt auf 3.500 Euro, die Unterscheidung junges/Bestandsunternehmen entfällt. Das bedeutet die Änderung für KMU.
Ein verspäteter oder lückenhafter Verwendungsnachweis kann einen bereits bewilligten Zuschuss rückwirkend kosten, bei BAFA-Beratungen schon nach sechs Monaten. Wir begleiten Ihr Automatisierungs- oder KI-Projekt von der Antragstellung bis zum fertigen Verwendungsnachweis, mit allen Belegen, die die Bewilligungsstelle wirklich verlangt.