KI-MIG: Warum die Bundesnetzagentur jetzt Deutschlands KI-Aufsicht ist
Das KI-MIG ist seit 29.07.2026 in Kraft. Was die Bundesnetzagentur als KI-Aufsicht darf, wo Beschwerden landen und wie hoch die Bußgelder wirklich sind.

Seit dem 29. Juli 2026 hat Deutschland eine benannte KI-Aufsicht. Das KI-Marktüberwachungs-und-Innovationsförderungs-Gesetz (KI-MIG) macht die Bundesnetzagentur zur zentralen Marktüberwachungsbehörde für künstliche Intelligenz. Für Geschäftsführer im Mittelstand ändert das nicht, welche Pflichten gelten, sondern wer sie durchsetzt, wo Beschwerden landen und an wen Sie sich mit Fragen wenden können.
Was genau ist seit dem 29. Juli 2026 in Kraft?
Das KI-MIG ist beschlossenes und verkündetes Recht, kein Entwurf mehr. Es wurde am 22. Juli 2026 ausgefertigt, im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 223 verkündet und ist am 29. Juli 2026 in Kraft getreten. Der Bundestag hatte das Gesetz am 11. Juni 2026 in der vom Digitalausschuss geänderten Fassung beschlossen, der Bundesrat stimmte am 10. Juli 2026 zu.
Inhaltlich regelt das Gesetz nicht, was KI darf. Das steht in der europäischen KI-Verordnung. Das KI-MIG regelt die deutsche Durchsetzungsebene: Zuständigkeiten, Befugnisse, Beschwerdewege, nationale Bußgeldtatbestände und Innovationsförderung. Wenn Sie wissen wollen, welche Pflichten ab dem 2. August 2026 überhaupt für Sie gelten, ist der Beitrag zu den Fristen des EU AI Act für den Mittelstand der richtige Einstieg. Dieser Text beantwortet die Anschlussfrage: Wer klopft an?
Warum ist die Bundesnetzagentur zuständig, und wann nicht?
Die Bundesnetzagentur ist nach § 2 Absatz 1 KI-MIG die zuständige Marktüberwachungsbehörde für die KI-Verordnung, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. Das ist eine Auffangzuständigkeit, keine Alleinzuständigkeit. Wo bereits eine Fachaufsicht existiert, bleibt sie zuständig: die BaFin für den Finanzsektor, die Landesmedienanstalten für Medienangebote, die Behörden für Medizinprodukte und Maschinen für die jeweils harmonisierten Produktbereiche.
Für einen typischen Mittelständler ohne regulierte Branche heißt das praktisch: Ansprechpartner und Aufsicht ist die Bundesnetzagentur. Das Gesetz baut dafür mehrere Stellen auf, die Sie kennen sollten:
- KI-Marktüberwachungskammer (§ 4): ein dreiköpfiges, weisungsunabhängiges Gremium unter Leitung des Präsidenten der Bundesnetzagentur, zuständig für die Aufsicht über bestimmte Hochrisiko-Systeme, mit jährlichem Bericht an den Bundestag.
- Koordinierungs- und Kompetenzzentrum (§ 5): bündelt die KI-Fachkunde und unterstützt andere Behörden bei schwierigen Einordnungen.
- Zentrale Anlaufstelle (§ 6): der einheitliche Einstiegspunkt für Unternehmen und Behörden.
- Zentrale Beschwerdestelle (§ 8): hier landen Beschwerden von Bürgern und Unternehmen über KI-Systeme. Das ist der Weg, auf dem eine Prüfung bei Ihnen tatsächlich ausgelöst werden kann.
Wie hoch sind die Bußgelder nach dem KI-MIG wirklich?
Hier lohnt genaues Lesen, weil die kursierenden Zahlen zwei verschiedene Gesetze vermischen. Der nationale Bußgeldrahmen des KI-MIG liegt bei bis zu 50.000 Euro. § 15 Absatz 3 KI-MIG formuliert das eindeutig: Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden. Prozentsätze vom Umsatz kennt diese Norm nicht.
Die oft zitierten 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes stammen dagegen aus Artikel 99 der KI-Verordnung, nicht aus dem KI-MIG. Beide Ebenen bestehen nebeneinander. Das KI-MIG schließt gezielt Lücken, die die Verordnung den Mitgliedstaaten überlässt, und trifft dabei vor allem zwei Fallgruppen:
- Mitwirkung und Auskunft: wer angeforderte Informationen oder Dokumentation nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig übermittelt oder den Zugang verweigert (§ 15 Absatz 1 KI-MIG).
- Erklärungspflicht gegenüber Betroffenen: wer als Betreiber eines Hochrisiko-Systems einer betroffenen Person die Erläuterung nach Artikel 86 Absatz 1 der KI-Verordnung vorenthält (§ 15 Absatz 2 KI-MIG).
Die praktische Lehre daraus ist unspektakulär, aber wichtig: Das teuerste Verhalten gegenüber der deutschen Aufsicht ist nicht ein Fehler im System, sondern eine unbeantwortete Anfrage. Wer sauber dokumentiert und fristgerecht antwortet, hat den nationalen Bußgeldkatalog weitgehend hinter sich gelassen.
Was bietet die Bundesnetzagentur an, bevor sie prüft?
Das KI-MIG ist ausdrücklich auch ein Förderinstrument, das steht schon im Namen. § 12 verpflichtet die Bundesnetzagentur zu innovationsfördernden Maßnahmen: allgemeine Informationen und Orientierungshilfen, Beratung öffentlicher Stellen zur Einordnung von KI-Systemen, Schulungen, Wissensaustausch und Mitwirkung an technischer Normung. § 13 schafft die Grundlage für KI-Reallabore, § 14 regelt Tests von Hochrisiko-Systemen unter Realbedingungen.
Konkret nutzbar ist heute der KI-Service Desk der Bundesnetzagentur, der Unternehmen, Behörden und Organisationen bei der Umsetzung der KI-Verordnung unterstützt, samt einem KI-Compliance-Kompass zur ersten Einordnung. Für einen 30-Personen-Betrieb, der wissen will, ob sein Terminbuchungs-Bot überhaupt in eine Risikoklasse fällt, ist das die günstigste verfügbare Auskunft.
Was sollten Sie jetzt konkret tun?
Der sinnvolle nächste Schritt ist keine Rechtsprüfung, sondern eine Bestandsaufnahme. In unseren Projekten beginnt jede Einordnung mit derselben schlichten Liste: Welche KI-Systeme laufen im Betrieb, wer hat sie eingekauft oder gebaut, wer ist fachlich verantwortlich, und wo greift eine Transparenzpflicht. Bei Voice- und Chat-Projekten setzen wir die Kennzeichnung direkt in die Begrüßung, statt sie später nachzurüsten. Das ist Konfigurationsaufwand von Minuten und erspart die Diskussion mit einer Aufsichtsbehörde vollständig.
- Systemliste anlegen: jedes KI-System mit Anbieter, Zweck, Verantwortlichem und Einführungsdatum. Ohne diese Liste können Sie eine Auskunftsanfrage nicht fristgerecht beantworten, und genau das ist der nationale Bußgeldtatbestand.
- Rolle klären: Sind Sie Betreiber oder Anbieter? Die meisten Mittelständler sind Betreiber, und die Pflichtenliste ist dann deutlich kürzer.
- Kennzeichnung prüfen: Chatbots und Telefonassistenten müssen sich zu erkennen geben, Details im Beitrag zu Artikel 50 und der Kennzeichnungspflicht.
- Kompetenz dokumentieren: was Artikel 4 nach dem Digital Omnibus noch verlangt, steht im Beitrag zur KI-Kompetenz-Schulung.
- Ansprechpartner benennen: eine Person, an die eine Anfrage der Bundesnetzagentur intern zugestellt wird.
Wenn Sie diese Bestandsaufnahme nicht allein machen wollen, unterstützen wir dabei im Rahmen unserer KI-Beratung. Dieser Beitrag ordnet die Rechtslage ein und ist keine Rechtsberatung. Ob eine Pflicht in Ihrem konkreten Fall greift und wie sie zu erfüllen ist, gehört im Zweifel anwaltlich geprüft.
Häufige Fragen zum KI-MIG
Ist das KI-MIG beschlossen oder noch ein Entwurf?
Es ist beschlossen und in Kraft. Das KI-Marktüberwachungs-und-Innovationsförderungs-Gesetz wurde am 22. Juli 2026 ausgefertigt, im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 223 verkündet und gilt seit dem 29. Juli 2026. Der Kabinettsentwurf vom Februar 2026 ist damit überholt.
Ist die Bundesnetzagentur für jedes KI-System zuständig?
Nein. § 2 Absatz 1 KI-MIG weist ihr die Zuständigkeit zu, soweit nichts anderes bestimmt ist. In regulierten Bereichen bleiben die Fachbehörden zuständig, etwa die BaFin für den Finanzsektor und die Landesmedienanstalten für Medienangebote. Für den nicht regulierten Mittelstand ist die Bundesnetzagentur die Adresse.
Drohen mir jetzt 35 Millionen Euro Bußgeld?
Diese Summe stammt aus Artikel 99 der KI-Verordnung und betrifft verbotene Praktiken. Der nationale Bußgeldrahmen des KI-MIG liegt nach § 15 Absatz 3 bei bis zu 50.000 Euro und knüpft vor allem an verweigerte Auskünfte und fehlende Erläuterungen an. Für kleine und mittlere Unternehmen deckelt Artikel 99 Absatz 6 die europäischen Bußgelder zudem auf den jeweils niedrigeren der beiden Werte.
Wo beschwert sich jemand über ein KI-System meines Betriebs?
Bei der zentralen Beschwerdestelle nach § 8 KI-MIG, die bei der Bundesnetzagentur angesiedelt ist. Beschwerden fließen in die Überwachungsplanung ein und können eine Prüfung auslösen. Das ist der realistischste Weg, auf dem ein mittelständischer Betrieb überhaupt in ein Verfahren gerät.
Kostet die Auskunft bei der Bundesnetzagentur etwas?
Der KI-Service Desk ist ein niedrigschwelliges Informationsangebot der Behörde für Unternehmen, Behörden und Organisationen. Er ersetzt keine rechtliche Einzelfallprüfung, klärt aber Einordnungsfragen, bevor Sie externe Beratung beauftragen.
Quellen
- KI-Marktüberwachungs-und-Innovationsförderungs-Gesetz (KI-MIG) vom 22. Juli 2026, BGBl. 2026 I Nr. 223, Volltext bei gesetze-im-internet.de
- Deutscher Bundestag: Ja zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz, Beschluss vom 11. Juni 2026
- Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung: Neues KI-Gesetz tritt in Kraft
- Bundesnetzagentur: Marktüberwachung für KI-Systeme
- EU AI Act, Artikel 99: Sanktionen
Simon Glowik
Gründer von NordFlux. Sieben Jahre Erfahrung von Web und SEO bis zur Automatisierung im Konzern-Maßstab, heute pragmatisch für den Mittelstand und mit deutscher Datenhoheit.
Zertifizierungen
- Microsoft zertifiziert — PL-900 und AZ-900
- UiPath zertifiziert — Automation Developer Associate
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