EU AI Act Artikel 50: Kennzeichnungspflicht für Chatbots und Voice-Agenten ab 2. August 2026

Ab 2. August 2026 müssen KI-Chatbots und Voice-Agenten offenlegen, dass sie KI sind. Was Artikel 50 verlangt, wer haftet und was der 2. Dezember bedeutet.

Handgezeichnete Skizze: eine Sprechblase mit einem kleinen Roboterkopf darin, an der ein Namensschild hängt

Wer einen Chatbot auf der Website betreibt oder Anrufe von einem KI-Telefonassistenten annehmen lässt, bekommt am 2. August 2026 eine neue Pflicht: Der Gesprächspartner muss erfahren, dass er mit einer Maschine spricht. Das steht in Artikel 50 des EU AI Act, und es ist keine Empfehlung, sondern geltendes Recht mit Bußgeldandrohung. Die gute Nachricht vorweg: Für die meisten Betriebe ist das eine Konfigurationsfrage von einer Stunde, kein Projekt.

Was verlangt Artikel 50 des EU AI Act konkret?

Artikel 50 verpflichtet Anbieter von KI-Systemen, die direkt mit Menschen interagieren, die betroffenen Personen darüber zu informieren, dass sie mit einem KI-System interagieren, sofern das nicht ohnehin offensichtlich ist. Die Information muss klar und unterscheidbar erfolgen, spätestens beim ersten Kontakt. Für einen Chatbot heißt das: Er sagt es, bevor der Nutzer die erste Frage stellt. Für einen Voice-Agenten: Er sagt es in der Begrüßung, nicht irgendwann im Gespräch.

Dazu kommt eine zweite Pflicht aus Absatz 2: Wer ein KI-System anbietet, das synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte erzeugt, muss diese Ausgaben in einem maschinenlesbaren Format als künstlich erzeugt kennzeichnen. Gemeint sind Wasserzeichen oder Metadaten, die eine Maschine auslesen kann. Die Lösung muss laut Verordnung wirksam, interoperabel, robust und zuverlässig sein, soweit technisch machbar.

Wichtig für die Einordnung: Ein Terminbuchungs-Bot, der Ihre Kalenderdaten vorliest, erzeugt keine synthetischen Medieninhalte im Sinne von Absatz 2. Ihn trifft in der Regel nur die Offenlegungspflicht aus Absatz 1. Wer dagegen KI-generierte Texte oder Stimmen öffentlich ausspielt, sollte Absatz 2 ernst nehmen.

Ab wann gilt die Kennzeichnungspflicht?

Artikel 50 gilt ab dem 2. August 2026. Das ergibt sich aus Artikel 113 der Verordnung und ist der Termin, auf den es für den Mittelstand ankommt. Ein zweites Datum kursiert und wird häufig falsch wiedergegeben: der 2. Dezember 2026. Das ist keine zweite Frist für alle, sondern eine Übergangsregelung.

Nach der vorläufigen Einigung zum sogenannten KI-Omnibus vom 7. Mai 2026 bekommen generative KI-Systeme, die vor dem 2. August 2026 bereits auf dem Markt waren, bis zum 2. Dezember 2026 Zeit, die maschinenlesbare Kennzeichnung nach Artikel 50 Absatz 2 umzusetzen. Das Europäische Parlament hat der Einigung am 16. Juni 2026 zugestimmt, die förmliche Bestätigung durch den Rat steht aus. Solange das so ist, ist die Verschiebung eine belastbare Erwartung, aber noch kein finales Recht. Planen Sie nicht damit, dass sie Ihr Problem löst.

Die Europäische Kommission hat am 10. Juni 2026 einen Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte veröffentlicht. Er ist freiwillig und konkretisiert vor allem Absatz 2 und Absatz 4. Für einen Betrieb mit einem Terminbot ist er kein Pflichtprogramm, für Anbieter von generativer KI lohnt der Blick hinein.

Sind Sie Anbieter oder Betreiber?

Diese Unterscheidung entscheidet, wen die Pflicht trifft, und sie wird in der Praxis am häufigsten übersehen. Anbieter ist, wer das KI-System entwickelt und auf den Markt bringt. Betreiber ist, wer es unter eigener Verantwortung einsetzt. Wenn Sie einen Chatbot von einem Dienstleister einkaufen und auf Ihrer Website einbinden, sind Sie in aller Regel Betreiber, nicht Anbieter.

Das nimmt Ihnen die Pflicht aber nicht ab, es verschiebt sie nur. Die Offenlegung muss beim Endnutzer ankommen, und der landet auf Ihrer Website und an Ihrem Telefon. Klären Sie deshalb vertraglich, wer was liefert: Wer stellt die Ansage sicher, wer dokumentiert sie, wer haftet, wenn sie fehlt. Ein Anbieter, der Ihnen auf diese Frage keine belastbare Antwort gibt, ist ein Risiko, kein Partner. Das gilt genauso für die Frage, wo Ihre Daten verarbeitet werden, siehe DSGVO-konforme KI.

Was kostet ein Verstoß gegen Artikel 50?

Verstöße gegen die Transparenzpflichten sind in Artikel 99 Absatz 4 Buchstabe g geregelt und mit Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes bedroht, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Diese Zahl macht Schlagzeilen und schreckt Mittelständler unnötig.

Denn für kleine und mittlere Unternehmen dreht Artikel 99 Absatz 6 die Logik um: Bei KMU und Start-ups gilt der jeweils niedrigere der beiden Werte. Für einen Betrieb mit 40 Mitarbeitern und wenigen Millionen Umsatz bedeutet das nicht 15 Millionen Euro, sondern 3 Prozent vom eigenen Umsatz. Das ist immer noch unangenehm, aber es ist kein Existenzrisiko. Wer das weiß, trifft ruhigere Entscheidungen.

Was Sie bis zum 2. August konkret tun sollten

Der Aufwand ist überschaubar, wenn Sie ihn jetzt angehen. Fünf Schritte reichen für die meisten Betriebe:

  • Bestandsaufnahme: Listen Sie jeden Kontaktpunkt auf, an dem KI mit Ihren Kunden spricht. Website-Chatbot, Telefonassistent, WhatsApp-Bot, automatische Antwortmails.
  • Ansage prüfen: Sagt jedes System beim ersten Kontakt, dass es KI ist? Nicht im Impressum, nicht in den AGB, sondern im ersten Satz.
  • Verträge prüfen: Wer ist Anbieter, wer Betreiber, und wer schuldet die Offenlegung? Schriftlich festhalten.
  • Synthetische Inhalte identifizieren: Erzeugt eines Ihrer Systeme Texte, Stimmen oder Bilder, die nach außen gehen? Dann greift zusätzlich Absatz 2.
  • Dokumentieren: Ein Screenshot der Ansage und ein Datum reichen als Nachweis, dass Sie die Pflicht erfüllt haben. Aufsicht fragt nach Belegen, nicht nach guten Absichten.

In den Voice-Agenten, die wir bei NordFlux bauen, ist die Ansage von Anfang an Teil der Begrüßung, und der Agent übergibt an einen Menschen, sobald er an seine Grenze kommt. Nicht wegen Artikel 50, sondern weil ein Anrufer, der sich getäuscht fühlt, nicht wiederkommt. Die Regulierung schreibt hier fest, was ohnehin die bessere Praxis ist. Wie wir das umsetzen, steht auf unseren Seiten zur KI-Telefonie und zum KI-Chatbot für die Website.

Wenn Sie noch grundsätzlicher wissen wollen, ob und wie der EU AI Act Sie überhaupt trifft, fangen Sie hier an: EU AI Act: Ist mein Unternehmen betroffen?.

Häufige Fragen

Muss mein Chatbot wirklich sagen, dass er ein Chatbot ist?

Ja, sofern es nicht ohnehin offensichtlich ist. Artikel 50 Absatz 1 verlangt, dass die betroffene Person klar und unterscheidbar informiert wird, spätestens beim ersten Kontakt. Ein Hinweis in den AGB oder im Impressum reicht dafür nicht, die Information gehört an den Anfang der Interaktion.

Gilt die Pflicht auch für einen KI-Telefonassistenten?

Ja. Ein Voice-Agent ist ein KI-System, das direkt mit einer natürlichen Person interagiert. Er fällt damit unter dieselbe Offenlegungspflicht wie ein Chatbot. Praktisch bedeutet das eine Ansage in der Begrüßung, bevor der Anrufer sein Anliegen schildert.

Was ist mit dem 2. Dezember 2026?

Das ist keine allgemeine Frist. Nach der vorläufigen Omnibus-Einigung sollen generative KI-Systeme, die vor dem 2. August 2026 bereits auf dem Markt waren, bis zum 2. Dezember 2026 Zeit für die maschinenlesbare Kennzeichnung bekommen. Die förmliche Bestätigung durch den Rat steht noch aus. Wer neu startet, kann sich darauf nicht berufen.

Drohen wirklich 15 Millionen Euro Bußgeld?

Für große Unternehmen ja, für den Mittelstand nicht. Artikel 99 Absatz 4 Buchstabe g nennt bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem was höher ist. Für KMU und Start-ups gilt nach Absatz 6 jedoch der jeweils niedrigere Wert, also faktisch die Prozentgrenze am eigenen Umsatz.

Wir haben den Chatbot eingekauft. Ist dann nicht der Anbieter zuständig?

Nur teilweise. Wer ein System einkauft und einsetzt, ist in der Regel Betreiber, nicht Anbieter. Die Offenlegung muss aber beim Endnutzer ankommen, und der begegnet Ihrem Unternehmen, nicht Ihrem Dienstleister. Regeln Sie im Vertrag, wer die Ansage liefert, wer sie dokumentiert und wer haftet, wenn sie fehlt.

Quellen

Dieser Beitrag ordnet die Rechtslage ein und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die Bewertung Ihres konkreten Falls sprechen Sie mit Ihrem Anwalt oder Datenschutzbeauftragten.

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NordFlux baut Organisationen digitale Mitarbeiter: Automatisierungen und KI-Agenten, die wiederkehrende Arbeit abnehmen. Sie behalten die Kontrolle.

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