Region · Förderung Mecklenburg-Vorpommern

Digitalisierung in MV muss nicht am Budget scheitern.

Betriebe mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern haben 2026 mehrere Landesprogramme zur Auswahl: die KI-Förderung MV mit 50 Prozent bis 50.000 Euro, den Bildungsscheck MV für Weiterbildung und die Innovationsberatung der TBI. NordFlux sitzt im TGZ Wismar und prüft mit Ihnen, welcher Weg zu Ihrem Vorhaben passt, bevor Sie einen Euro ausgeben.

Das Problem

Die Programme gibt es, aber niemand hat Zeit, sie zu verstehen.

Viele Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern wissen, dass es Zuschüsse gibt, und beantragen trotzdem keinen. Die Richtlinien sind lang, die Zuständigkeiten verteilt, und wer den Antrag zu spät stellt, bekommt nichts.

  • 01Förderdatenbanken nennen Programme, die längst ausgelaufen sind: wer auf veraltete Infos baut, plant mit Geld, das es nicht mehr gibt.
  • 02Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Wer erst den Vertrag unterschreibt und dann fragt, hat den Zuschuss verloren.
  • 03Jedes Programm hat eigene Grenzen: Beschäftigtenzahl, Mindestvolumen, Branchenregeln. Ob der eigene Betrieb passt, steht nirgends auf einen Blick.
  • 04Zwischen TBI, GSA, LFI und Beratungsstellen ist unklar, wer überhaupt zuständig ist und wo der Antrag hingehört.
Anwendungsfälle
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Diese Fördertöpfe stehen MV-Betrieben aktuell offen.

Welcher Topf passt, hängt von Vorhaben, Betriebsgröße und Projektvolumen ab, und genau das klären wir im Erstgespräch. Stand: Oktober 2026, Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die Bewilligungsstellen.

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KI-Förderung MV: 50 % für die KI-Einführung

Die KI-Förderung MV zahlt KMU der gewerblichen Wirtschaft mit bis zu 100 Beschäftigten und Betriebsstätte im Land 50 Prozent Zuschuss, höchstens 50.000 Euro, für Hard- und Software zur KI-Einführung. Beratung und die Schulung von Multiplikatoren zählen nur als Begleitleistung. Das Vorhaben braucht mindestens 15.000 Euro Ausgaben, über 50 Beschäftigten 20.000 Euro. Die Richtlinie gilt seit dem 30.06.2026, bewilligt wird über die TBI in Schwerin.

Zuschuss bis 50.000 € pro Vorhaben
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Bildungsscheck MV: 50 % auf Weiterbildung

Mit dem Bildungsscheck für Unternehmen übernimmt die GSA Schwerin 50 Prozent der Lehrgangskosten, höchstens 3.000 Euro je Scheck, ab 300 Euro Ausgaben. Beantragt wird vor Beginn, also vor Vertrag, Anmeldung, Rechnung oder Zahlung. Ausgeschlossen sind unter anderem Produktschulungen, gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen und freie Berufe wie Ärzte, Anwälte oder Steuerberater, und die Verwaltungsvorschrift läuft zum 31.12.2026 aus. Ob Ihre KI-Schulung bei uns darunter fällt, prüfen wir im Erstgespräch mit Ihnen.

Zuschuss bis 3.000 € je Scheck
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FuEuI-Richtlinie: Innovationsberatung über die TBI

Was umgangssprachlich TBI-Förderung heißt, ist die FuEuI-Richtlinie des Landes. Bei ihrem Modul Innovationsberatungsdienste stellt der Dienstleister den Antrag, spätestens 14 Tage vor Beginn, und gibt den Zuschuss als Preisnachlass an Ihren Betrieb weiter. Er muss dafür seine Qualifizierung nachweisen, einen Fördersatz nennt die TBI auf ihrer Programmseite nicht. Ob wir diesen Weg mit Ihnen gehen können, klären wir im Erstgespräch. Die Richtlinie gilt bis zum 30.06.2027.

Förderweg Antrag über den Dienstleister
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Förder-Check statt Förder-Frust

Im Förder-Check beantworten Sie sechs Fragen und sehen sofort, welche Programme in Frage kommen, jeweils mit Link zur Bewilligungsstelle. Im Erstgespräch prüfen wir danach Betriebsgröße, Projektvolumen, Fristen und Antragsweg und sagen Ihnen ehrlich, was realistisch ist. Ausgelaufene Programme wie DigiTrans oder go-digital reden wir Ihnen nicht schön.

Wirkung kein Antrag in den falschen Topf
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Gut zu wissen: BAFA und INQA

Die BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen übernimmt in Mecklenburg-Vorpommern 80 Prozent von höchstens 3.500 Euro je Beratung, die Richtlinie läuft zum 31.12.2026 aus. Unsere BAFA-Listung ist in Vorbereitung, geförderte BAFA-Beratungen können wir derzeit nicht anbieten. Das INQA-Coaching des Bundes läuft ausschließlich über autorisierte INQA-Coaches. Wir sind kein autorisierter INQA-Coach.

Einordnung mit NordFlux derzeit nicht nutzbar
Was wir fördern lassen

Die Vorhaben hinter den Anträgen.

Ein Zuschuss ist kein Selbstzweck. Am Ende steht bei NordFlux etwas, das danach jeden Tag Arbeit abnimmt: digitale Mitarbeiter für Ihre Abläufe.

KI-Agenten
KI-Agenten als Fördervorhaben

Ein KI-Agent, der Anfragen liest, Dokumente verarbeitet oder Aufträge vorbereitet, kommt als Vorhaben für die KI-Förderung MV in Frage. Wir bauen ihn so, dass Sie jeden Schritt nachvollziehen und selbst eingreifen können.

Automatisierung
Prozesse automatisieren

Wiederkehrende Büroarbeit zwischen Ihren bestehenden Systemen: Belege, Aufträge, Fristen. Trägt KI im Vorhaben eine echte Aufgabe, kann auch so ein Projekt für die KI-Förderung MV in Frage kommen.

KI-Beratung
Strategie vor Technik

Wenn noch unklar ist, wo KI in Ihrem Betrieb wirklich trägt, beginnt der Weg mit einer Standortbestimmung: Readiness, Datenlage, sinnvoller erster Einsatzfall. Bei der KI-Förderung MV zählt diese Beratung nur als Begleitleistung eines Vorhabens mit Software.

So arbeiten wir

So läuft ein gefördertes Projekt ab.

Wie immer bei NordFlux zum Festpreis. Der Unterschied zum normalen 30-Tage-Modell: zwischen Angebot und Start liegt der Förderantrag, denn der muss vor Vorhabenbeginn raus.

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Erstgespräch mit Förder-Check

In 30 Minuten klären wir Einsatzfall und Fördertopf: Was bringt den größten Hebel, welches Programm passt zu Größe und Volumen Ihres Betriebs. Kostenlos und unverbindlich.

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Festpreis-Angebot als Antragsgrundlage

Sie bekommen ein klar beschriebenes Angebot mit festem Preis. Es taugt direkt als Unterlage für den Förderantrag, unterschrieben wird erst nach dem Antrag, damit der Anreizeffekt gewahrt bleibt.

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Antrag stellen, Bewilligung abwarten

Der Antrag geht vor Projektbeginn an die zuständige Stelle, etwa die TBI in Schwerin oder die GSA. Wir liefern die fachlichen Unterlagen zu und starten erst, wenn Sie grünes Licht haben.

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Umsetzung in 30 Tagen

Nach der Bewilligung bauen wir den ersten digitalen Mitarbeiter in 30 Tagen produktiv, mit Einweisung und Übergabe. Sie behalten die Kontrolle, und die Belege für den Verwendungsnachweis fallen sauber an.

Zwei Minuten, ohne Anmeldung

Welche Programme kommen für Ihren Betrieb in Frage?

Der Förder-Check fragt Sitz, Betriebsgröße, Vorhaben und Volumen ab und zeigt sofort, welche Programme in Frage kommen, mit Link zur TBI, zur GSA oder zur jeweiligen Bewilligungsstelle. Eine Zusage ist das Ergebnis nicht, aber ein guter Startpunkt fürs Erstgespräch.

Zum Förder-Check
Kostenloses Erstgespräch

Welcher Fördertopf passt zu Ihrem Betrieb?

Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir Vorhaben, Betriebsgröße und Fristen gegen die aktuell offenen Programme in MV. 30 Minuten, unverbindlich, mit einer ehrlichen Aussage am Ende.

  • Beratung aus Wismar, direkt vom Gründer statt vom Callcenter
  • Ehrliche Aussage, wenn kein Programm passt
  • Festpreis und deutsche Datenhoheit bei der Umsetzung
Häufige Fragen
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Was MV-Betriebe zur Förderung oft fragen.

Welche Förderung gibt es für Digitalisierung in Mecklenburg-Vorpommern?

Offen sind vor allem drei Landesprogramme: die KI-Förderung MV (50 Prozent, bis 50.000 Euro, seit 30.06.2026), der Bildungsscheck MV für Weiterbildung (50 Prozent, bis 3.000 Euro je Scheck, bis 31.12.2026) und die FuEuI-Richtlinie mit dem Modul Innovationsberatungsdienste (bis 30.06.2027). Bundesweit gibt es außerdem die BAFA-Beratungsförderung, in MV mit 80 Prozent. Unsere BAFA-Listung ist in Vorbereitung, geförderte BAFA-Beratungen können wir derzeit nicht anbieten. Das frühere Landesprogramm DigiTrans ist ausgelaufen.

Wann passt die KI-Förderung MV und wann die FuEuI-Richtlinie?

Die KI-Förderung MV passt, wenn Ihr Betrieb KI mit Hard- oder Software einführt: 50 Prozent Zuschuss, höchstens 50.000 Euro, für Betriebe bis 100 Beschäftigte und ab 15.000 Euro Ausgaben, über 50 Beschäftigten ab 20.000 Euro. Die Innovationsberatungsdienste der FuEuI-Richtlinie fördern dagegen Beratung, den Antrag stellt dort der Dienstleister und gibt den Zuschuss als Preisnachlass weiter. Welcher Weg für Ihr Vorhaben in Frage kommt, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Was ist die TBI-Förderung?

TBI ist genau genommen kein Programm, sondern die Bewilligungsstelle: die TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH in Schwerin. Sie bewilligt die Technologie- und Innovationsförderung des Landes nach der FuEuI-Richtlinie, darunter die Innovationsberatungsdienste, sowie die neue KI-Förderung MV. Wer TBI-Förderung sagt, meint meist eines dieser beiden Programme.

Ist NordFlux ein gelisteter BAFA-Berater?

NordFlux ist nicht im BAFA-Beraterverzeichnis gelistet, eine Beratung durch uns ist über dieses Programm daher nicht förderfähig; wer den Zuschuss nutzen möchte, beauftragt ein registriertes Beratungsunternehmen. Unsere BAFA-Listung ist in Vorbereitung, geförderte BAFA-Beratungen können wir derzeit nicht anbieten. Bei der KI-Förderung MV stellt Ihr Betrieb den Antrag selbst, eine Beraterlistung braucht es dort nicht. Im Erstgespräch sagen wir Ihnen konkret, welchen Antragsweg wir heute schon mit Ihnen gehen können.

Muss der Förderantrag wirklich vor Projektbeginn gestellt werden?

Ja, ausnahmslos. Bei allen genannten Programmen gilt der Anreizeffekt: Wer vor der Bewilligung beziehungsweise vor dem Antrag einen Liefer- oder Leistungsvertrag unterschreibt, verliert den Anspruch. Angebote einholen und planen ist erlaubt, unterschreiben nicht. Deshalb ist unser Festpreis-Angebot so gebaut, dass es direkt als Antragsunterlage taugt.

Gibt es in MV Förderung für KI-Schulungen?

Für Weiterbildung gibt es den Bildungsscheck MV für Unternehmen: 50 Prozent der Lehrgangskosten, höchstens 3.000 Euro je Scheck, ab 300 Euro Ausgaben. Den Antrag stellen Sie vor Beginn bei der GSA Schwerin, die Verwaltungsvorschrift läuft zum 31.12.2026 aus. Produktschulungen sind ausgeschlossen, und ob eine KI-Schulung bei uns in Frage kommt, prüfen wir im Erstgespräch mit Ihnen. Quelle: https://www.gsa-schwerin.de/foerderung/bildungsschecks-fuer-unternehmen

Woher stammen die Förderangaben auf dieser Seite?

Die Förderzahlen stammen von den Bewilligungsstellen und Programmseiten, zuletzt geprüft am 27.09.2026. KI-Förderung MV: https://www.tbi-mv.de/informationen.html, https://www.ihk.de/schwerin/existenzgruendung/foerderung-und-finanzierung/finanzierungshilfen-und-foerdermittel/ki-foerderrichtlinie-mv-7111556 und https://www.mv-serviceportal.de/leistung?leistungId=149310496. Bildungsscheck MV: https://www.gsa-schwerin.de/foerderung/bildungsschecks-fuer-unternehmen. Innovationsberatungsdienste (FuEuI): https://www.tbi-mv.de/technologiefoerderung/foerderprogramme/innovationsberatungsdienste.html. BAFA: https://www.bafa.de/DE/Wirtschaft/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html. INQA-Coaching: https://www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-2021-2027/Foerderprogramme/bmas/inqa-coaching.html. Maßgeblich sind immer die Angaben der Bewilligungsstellen, keine Angabe hier ist eine Förderzusage.