Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Erbringung von Dienstleistungen von NordFlux UG (haftungsbeschränkt), Alter Holzhafen 15, 23966 Wismar, E-Mail: kontakt@nordflux.de (nachfolgend „Auftragnehmer") gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber")
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Dienstleistungen gelten für Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.
1.2 Der Auftragnehmer schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.
1.3 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.
1.4 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden, erkennt der Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Der Auftragnehmer erbringt als selbständiger Unternehmer folgende Leistungen gegenüber dem Auftraggeber:
IT-Beratung, Prozessautomatisierung (Power Automate, n8n, UiPath), KI-Enablement (Microsoft Copilot, n8n-Agenten, Voice- und Chat-Agenten) sowie SEO- und GEO-Leistungen. Leistungen werden als Einmalprojekte (pauschal), auf Stundenbasis oder als laufende monatliche Wartungs- und Betreuungsverträge erbracht. Erbringungsort: primär remote per Videokonferenz; auf Wunsch vor Ort beim Kunden.
2.2 Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber.
2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik und den anerkannten Regeln der Praxis.
2.4 Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist er etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung sowie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Er wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst so festlegen, dass eine optimale Effizienz bei seiner Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes erzielt wird. Die Leistungserbringung erfolgt in Abstimmung und in Koordination mit dem Auftraggeber.
2.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen Drittplattformen und Subunternehmer einzusetzen (u. a. Microsoft, n8n, fertig.ai). Der Auftraggeber wird über wesentliche Drittleistungen vor deren Einsatz in Textform informiert. Für Leistungsausfälle, Preisänderungen oder Einschränkungen bei Drittanbietern, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung; die Regelungen zur Haftung unter Ziffer 7 bleiben hiervon unberührt.
2.6 Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung KI-Systeme im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 („KI-VO" / EU AI Act) bereitstellt oder betreibt – insbesondere Voice- und Chat-Agenten oder andere mit Endnutzern interagierende KI-Anwendungen – setzt der Auftragnehmer geeignete Maßnahmen um, damit die Interaktion mit dem KI-System für die Endnutzer gemäß Art. 50 KI-VO erkennbar ist (z. B. durch Hinweise im Gesprächseinstieg, im Interface oder in der Begrüßung). Der Auftraggeber stellt sicher, dass diese Hinweise nicht entfernt oder verfälscht werden. Der Auftraggeber ist als Betreiber im Sinne der KI-VO für die Einhaltung seiner eigenen Pflichten (insbesondere Information betroffener Personen sowie Schulung und KI-Kompetenz der eigenen Mitarbeitenden gemäß Art. 4 KI-VO) verantwortlich. Eine etwaige Einstufung des konkreten KI-Systems als Hochrisiko-KI-System sowie hieraus resultierende Pflichten und Pflichtenträger werden im jeweiligen Einzelvertrag adressiert.
3. Abnahme und Gewährleistung
3.1 Bei der Erbringung von Werkleistungen (insbesondere Pilotprojekten, Discovery Sprints und sonstigen einmaligen Projektleistungen) ist der Auftraggeber verpflichtet, die erbrachte Leistung unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang einer Fertigstellungsmitteilung des Auftragnehmers, zu prüfen und entweder abzunehmen oder die Abnahme unter konkreter Angabe wenigstens eines wesentlichen Mangels in Textform zu verweigern.
3.2 Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie nicht innerhalb der Frist nach Ziffer 3.1 unter Angabe mindestens eines wesentlichen Mangels in Textform verweigert. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber in der Fertigstellungsmitteilung ausdrücklich auf den Beginn der Prüffrist, deren Dauer sowie die Rechtsfolge des Schweigens (fingierte Abnahme) hinweisen. Wesentliche Mängel sind solche, die die Nutzbarkeit der Leistung erheblich beeinträchtigen.
3.3 Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. Die Vergütung wird mit Abnahme fällig, sofern keine abweichende Zahlungsvereinbarung getroffen wurde.
3.4 Die Gewährleistungsfrist für Werkleistungen beträgt 12 Monate ab Abnahme. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche aus arglistig verschwiegenen Mängeln, Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Ansprüche aufgrund grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzungen sowie Fälle, in denen zwingende gesetzliche Bestimmungen längere Fristen vorsehen; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Es obliegt dem Auftraggeber, die von ihm zum Zwecke der Leistungserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten und sonstigen Inhalte vollständig und korrekt mitzuteilen. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Leistungserbringung, die durch eine verspätete oder unvollständige Mit- bzw. Zuarbeit des Auftraggebers entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber nicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung" bleiben hiervon unberührt.
5. Vergütung
5.1 Die Vergütung wird individualvertraglich vereinbart.
5.2 Die Vergütung ist nach Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten (§ 614 BGB). Bei aufwandsbezogener Abrechnung ist der Auftragnehmer vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen berechtigt, die erbrachten Leistungen monatlich abzurechnen.
5.3 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber nach Erbringung der Leistungen eine Rechnung per Post oder per E-Mail (z. B. als PDF). Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5.4 Bei nutzungsbasierten Leistungen (insbesondere volumenabhängigen Gebühren wie Minutenpreisen bei Voice- und Chat-Agenten) erfolgt die Abrechnung monatlich nachträglich auf Basis der tatsächlichen Nutzung. Abrechnungsgrundlage sind die Messwerte des Auftragnehmers oder der eingesetzten Drittplattform; der Auftragnehmer dokumentiert die zugrundeliegenden Messwerte und stellt sie dem Auftraggeber auf Anfrage zur Verfügung. Einwendungen gegen die Abrechnung sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung in Textform geltend zu machen; rechtzeitig erhobene Einwendungen werden vom Auftragnehmer geprüft und im Fall ihrer Berechtigung durch Korrektur der Rechnung berücksichtigt. Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers, Einwendungen gegen die Abrechnung auch nach Ablauf der Frist geltend zu machen, bleiben unberührt; die Frist begründet keine Beweislastumkehr zu Lasten des Auftraggebers.
6. Nutzungsrechte
6.1 An kundenspezifisch erstellten Arbeitsergebnissen (insbesondere im Auftrag und nach den Anforderungen des Auftraggebers entwickelten Automatisierungsprozessen, Skripten, KI-Agenten-Konfigurationen, Prompts und projektbezogenen Dokumentationen, die ausschließlich für den Auftraggeber angefertigt wurden) räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, übertragbares und unterlizenzierbares Nutzungsrecht für sämtliche bekannten Nutzungsarten innerhalb des vereinbarten Verwendungszwecks ein.
6.2 An vom Auftragnehmer eingebrachten oder von ihm bereits zuvor entwickelten Standardbausteinen, Frameworks, Templates, Bibliotheken, generischen Konnektoren, Methoden und allgemeinem Know-how („Hintergrundwissen") erhält der Auftraggeber – soweit für die bestimmungsgemäße Nutzung der nach Ziffer 6.1 überlassenen Arbeitsergebnisse erforderlich – ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck. Eine darüber hinausgehende Übertragung dieses Hintergrundwissens bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
6.3 Standardsoftware, Bibliotheken und Plattformen Dritter (u. a. Microsoft, n8n, fertig.ai) verbleiben im Eigentum der jeweiligen Rechteinhaber und unterliegen deren Lizenzbedingungen.
6.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die im Rahmen der Zusammenarbeit erworbenen allgemeinen Kenntnisse und Erfahrungen (Know-how) für weitere Projekte zu nutzen, sofern dabei keine vertraulichen Informationen des Auftraggebers offenbart werden und keine ausschließlichen Nutzungsrechte des Auftraggebers nach Ziffer 6.1 verletzt werden.
7. Haftung / Freistellung
7.1 Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist, oder aufgrund zwingender Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz). Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
7.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Auftraggebers gegen diese Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
8. Höhere Gewalt
8.1 Keine der Parteien haftet für Leistungsverzögerungen oder -ausfälle, die auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen sind. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, behördliche Anordnungen sowie Ausfälle oder wesentliche Änderungen bei Infrastrukturbetreibern, Cloud-Anbietern oder KI-Plattformen Dritter, die außerhalb des Einflussbereichs der jeweiligen Partei liegen.
8.2 Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und den voraussichtlichen Wegfall des Ereignisses höherer Gewalt zu informieren und zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, um dessen Auswirkungen zu minimieren.
9. Vertragsdauer und Kündigung
9.1 Die Vertragsdauer und die Fristen zur ordentlichen Kündigung vereinbaren die Parteien individuell.
9.2 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
9.3 Soweit nicht individuell abweichend vereinbart, gelten folgende Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen: Monatliche Wartungs- und Supportverträge (SLA-Verträge) haben eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten ab Vertragsschluss und verlängern sich danach monatlich; die Kündigung ist mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende möglich. Betriebsverträge für Voice- und Chat-Agenten haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab dem vereinbarten Go-Live-Datum und können danach mit einer Frist von 2 Monaten zum Vertragsende gekündigt werden. Laufende Betreuungsverträge (insbesondere SEO- und GEO-Retainer) haben eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten ab Vertragsschluss und verlängern sich danach monatlich; die Kündigung ist mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende möglich.
9.4 Der Auftragnehmer hat alle ihm vom Auftraggeber überlassenen Unterlagen, Daten und sonstigen Inhalte nach Vertragsbeendigung unverzüglich nach Wahl des Auftraggebers zurückzugeben oder zu vernichten. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts daran ist ausgeschlossen. Elektronische Daten sind vollständig zu löschen. Ausgenommen davon sind Unterlagen und Daten, hinsichtlich derer eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, jedoch nur bis zum Ende der jeweiligen Aufbewahrungsfrist. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf dessen Verlangen die Löschung in Textform zu bestätigen.
10. Vertraulichkeit und Datenschutz
10.1 Der Auftragnehmer wird alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangenden Vorgänge streng vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und Dritten, die Zugang zu den vertragsgegenständlichen Informationen haben, in gleicher Weise aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt für die Dauer des Vertrages und für einen Zeitraum von drei Jahren nach dessen Beendigung. Für Informationen, die den Schutz als Geschäftsgeheimnis im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG) genießen, sowie für personenbezogene Daten gilt die Vertraulichkeitspflicht über diesen Zeitraum hinaus für die Dauer des berechtigten Geheimhaltungsinteresses bzw. der gesetzlichen Anforderungen fort.
10.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) – einzuhalten.
10.3 Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien vor Aufnahme der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab. Der Auftragnehmer stellt hierfür einen entsprechenden AVV-Standardtext zur Verfügung; dieser wird mit Aufnahme der Verarbeitung Bestandteil des Vertrages. Solange ein erforderlicher AVV nicht abgeschlossen ist, ist der Auftragnehmer berechtigt und verpflichtet, die betreffende Verarbeitung auszusetzen; hieraus entstehen dem Auftragnehmer keine Pflichtverletzungs- oder Verzugsfolgen.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
11.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt.
11.3 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, fördern. Der Auftraggeber wird insbesondere dem Auftragnehmer die zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.
11.4 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
11.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderung in Textform (z. B. per E-Mail) benachrichtigt. Die Benachrichtigung weist ausdrücklich auf den Inhalt der Änderung, den Zeitpunkt des Inkrafttretens, die Widerspruchsfrist sowie die Rechtsfolgen des Widerspruchs bzw. seines Ausbleibens hin. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, gilt seine Zustimmung als erteilt. Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs sind sowohl der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen; bis zur Wirksamkeit der Kündigung gelten die bisherigen AGB fort. Änderungen der Hauptleistungspflichten oder der Vergütung sind von dieser Klausel ausgenommen und bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers in Textform.
12. Informationen zur Verbraucherschlichtung
Der Auftragnehmer ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Unsere E-Mail-Adresse entnehmen Sie der Überschrift dieser AGB.

